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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 15.11.2013

12 Sa 15/13

Normen:
GKG § 42 Abs. 2

wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 04.04.2013 für beide Instanzen auf 31.575,-- Euro festgesetzt. Gem. § 42 Abs. 2 GKG ist für die Wertberechnung im [...]
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