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KG - Entscheidung vom 14.01.2013

(4) 151 Ausl.A. 165/12 (313/12)

Normen:
IRG § 34
IRG § 83c Abs. 3

Gegen den Verfolgten wird die Haft zur Durchführung der Auslieferung mit der Maßgabe angeordnet, dass eine Verhaftung des Verfolgten frühestens zehn Tage vor seiner Übergabe an die polnischen Behörden erfolgen darf. [...]
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