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EuGH - Entscheidung vom 18.07.2013

Rs. C-414/11

Normen:
TRIPS-Übereinkommen Art. 27 Abs. 1
TRIPS-Übereinkommen Art. 27 Abs. 2
TRIPS-Übereinkommen Art. 27 Abs. 3
TRIPS-Übereinkommen Art. 65 Abs. 1
TRIPS-Übereinkommen Art. 70 Abs. 1
TRIPS-Übereinkommen Art. 70 Abs. 2
TRIPS-Übereinkommen Art. 70 Abs. 8
AEUV Art. 3 Abs. 1 Buchst. e
AEUV Art. 207 Abs. 1
Verordnung 1768/1992/EWG vom 18.06.1992 Art. 4
Verordnung 1768/1992/EWG vom 18.06.1992 Art. 5
AEUV Art. 267

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Art. 27 des Übereinkommens über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums in Anhang 1C des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO), das am 15. April 1994 in Marrakesch [...]
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