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EuGH - Entscheidung vom 25.04.2013

Rs. C-212/11

Normen:
AEUV Art. 56
Richtlinie 60/2005/EG vom 26.10.2005 Art. 22 Abs. 2
AEUV Art. 267

Fundstellen:
BB 2013, 1089
BB 2013, 1680
EuZW 2013, 635
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: Art. 22 Abs. 2 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung [...]
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