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EuGH - Entscheidung vom 24.10.2013

Rs. C-275/12

Fundstellen:
AuR 2013, 503
DÖV 2014, 87
NJW 2014, 1080
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
ZAR 2014, 92

Die Art. 20 AEUV und 21 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegenstehen, nach der einer Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, die dort [...]
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