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EuGH - Entscheidung vom 07.02.2013

Rs. C-6/12

Normen:
AEUV Art. 107 Abs. 1
AEUV Art. 108 Abs. 1
AEUV Art. 108 Abs. 2
AEUV Art. 108 Abs. 3
AEUV Art. 267

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Soweit die streitigen Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellen, sind sie als Beihilfe zu qualifizieren, die als bestehende Beihilfe im Sinne von Art. 108 Abs. 1 AEUV gilt. Als solche können sie vom nationalen [...]
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