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EuGH - Entscheidung vom 24.10.2013

Rs. C-214/12 P

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Das Land Burgenland, die Grazer Wechselseitige Versicherung AG und die Republik Österreich tragen die Kosten. 3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten. [...]
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