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EuGH - Entscheidung vom 27.06.2013

Rs. C-137/12

Normen:
AEUV Art. 2 Abs. 1
AEUV Art. 3 Abs. 1
AEUV Art. 3 Abs. 2
AEUV Art. 114
AEUV Art. 203
AEUV Art. 207 Abs. 4
AEUV Art. 263

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1) Der Beschluss 2011/853/EU des Rates vom 29. November 2011 wird für nichtig erklärt. 2) Die Wirkungen des für nichtig erklärten Beschlusses werden bis zum Erlass eines neuen, auf die zutreffende Rechtsgrundlage [...]
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