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EuGH - Entscheidung vom 18.07.2013

Rs. C-252/12

Normen:
AEUV Art. 267
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 15 Abs. 1
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 51 Abs. 1 Buchst. a
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 9 Abs. 1 Buchst. b
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

Fundstellen:
EuZW 2013, 786
GRUR 2013, 922
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WRP 2013, 1314

1. Art. 15 Abs. 1 und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke sind dahin auszulegen, dass die Voraussetzung einer 'ernsthaften Benutzung' im [...]
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