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EuGH - Entscheidung vom 18.04.2013

Rs. C-12/12

Normen:
Verordnung 40/1994/EG vom 20.12.1993 Art. 15 Abs. 1
AEUV Art. 267

Fundstellen:
EuZW 2013, 555
GRUR 2013, 722
GRUR 2013, 8
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WRP 2013, 761

Die Voraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke kann erfüllt sein, wenn eine eingetragene [...]
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