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EuGH - Entscheidung vom 30.05.2013

Rs. C-306/12

Normen:
Richtlinie 103/2009/EG vom 16.09.2009 Art. 21 Abs. 5

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Art. 21 Abs. 5 der Richtlinie 2009/103 ist, wenn er von den 'ausreichenden Befugnissen' des Schadenregulierungsbeauftragten spricht, dahin auszulegen, dass er eine passive Zustellungsvollmacht für [...]
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