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EuGH - Entscheidung vom 21.02.2013

Rs. C-243/11

Normen:
Richtlinie 83/2002/EG vom 05.11.2002 Art. 1 Abs. 1 Buchst. g
Richtlinie 83/2002/EG vom 05.11.2002 Art. 50 Abs. 1
Richtlinie 83/2002/EG vom 05.11.2002 Art. 50 Abs. 2
AEUV Art. 267

Fundstellen:
BFH/NV 2013, 686
EuZW 2013, 424
IStR 2013, 303
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
VersR 2013, 697
VersR 2013, 981

Art. 50 der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, eine indirekte Steuer auf [...]
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