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BVerwG - Entscheidung vom 09.04.2013

9 A 5.13 (9 A 24.12)

Normen:
VwGO § 92 Abs. 3 S. 1

BVerwG, Beschluss vom 09.04.2013 - Aktenzeichen 9 A 5.13 (9 A 24.12)

DRsp Nr. 2013/7145

Rücknahme der Klage und Einstellung des Verfahrens

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 92 Abs. 3 S. 1;

Gründe

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 22. März 2013 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO . Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG .