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BGH - Entscheidung vom 06.08.2013

IX ZB 50/12

BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - Aktenzeichen IX ZB 50/12

DRsp Nr. 2013/19954

Berichtigungsbeschluss hinsichtlich einer Datumsangabe

Tenor

Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:

Es muss richtig heißen

... am 20. Juni 2013 beschlossen

anstatt

... am 20. Juni 2012 beschlossen.