BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - Aktenzeichen IX ZB 50/12
DRsp Nr. 2013/19954
Berichtigungsbeschluss hinsichtlich einer Datumsangabe
Tenor
Der Senatsbeschluss vom 20. Juni 2013 ist auf Seite 2 wegen eines Schreibfehlers wie folgt zu berichtigen:
Es muss richtig heißen
... am 20. Juni 2013 beschlossen
anstatt
... am 20. Juni 2012 beschlossen.
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