Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 09.01.2013

IX ZB 56/12

BGH, Beschluss vom 09.01.2013 - Aktenzeichen IX ZB 56/12

DRsp Nr. 2013/1455

Berichtigung eines Gerichtsbeschlusses

Tenor

Der Senatsbeschluss vom 9. November 2012 wird auf Seite 2, Zeile 2 und 3 dahingehend berichtigt, dass es richtig heißen muss:

...und die Richterin Möhring

anstatt

...und die Richterin Dr. Möhring.