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VGH Bayern - Entscheidung vom 01.02.2012

22 C 11.2679

Normen:
Anwendbarkeit des § 12 GewO
Wirksamkeit eines Sicherungsbeschlusses nach § 21 InsO
§ 166 VwGO
§ 12 , § 35 Abs. 1 GewO
§ 15 Abs. 2, § 31 GastG
§ 21, § 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 InsO
Anwendbarkeit des § 12 GewO
GewO § 12
GewO § 35 Abs. 1
Wirksamkeit eines Sicherungsbeschlusses nach § 21 InsO
§ 12 , § 35 Abs. 1 GewO
§ 15 Abs. 2, § 31 GastG
§ 166 VwGO
§ 21, § 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 InsO

Dem Antragsteller wird unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. Oktober 2011 für das Klageverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg Prozesskostenhilfe unter [...]
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