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VGH Bayern - Entscheidung vom 23.05.2012

22 C 12.791

Normen:
§ 45 Abs. 1 Satz 2, § 52 Abs. 2 GKG.
GKG § 45 Abs. 1 S. 2
GKG § 52 Abs. 2

I. In Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29. Februar 2012 wird der Streitwert auf 5.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. II. Die [...]
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