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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.02.2012

4 B 11.175

Normen:
BGB § 1004 analog
BGB § 905 S. 2
BGB § 905 S. 2
BGB § 1004 analog
BGB § 1004 analog
BGB § 905 S. 2
§ 1004 BGB analog
§ 19 Abs. 1 und 3 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Ingolstadt (Entwässerungssatzung - EWS)
§ 1004 BGB analog
§ 1004 BGB analog
§ 1004 BGB analog
BGB § 1004 analog
BGB § 905 S. 2
§ 1004 BGB analog
§ 19 Abs. 1 und 3 der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Ingolstadt (Entwässerungssatzung - EWS)

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen gesamtverbindlich die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die [...]
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