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VGH Bayern - Entscheidung vom 23.05.2012

14 C 10.2970

Normen:
§ 52 Abs. 1 GKG.
GKG § 52 Abs. 1

Unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. November 2010 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die [...]
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