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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.12.2012

7 BV 12.968

Normen:
GlüStV § 2 Abs. 6
GlüStV § 3 Abs. 4
RStV § 8a Abs. 1 Satz 6
RStV § 36 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
RStV § 38 Abs. 2 RStV
StGB § 284
AEUV Art. 56
RStV § 8a Abs. 1 S. 6

Fundstellen:
DÖV 2013, 281
WRP 2013, 556

I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung [...]
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