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VGH Bayern - Entscheidung vom 29.08.2012

19 ZB 11.2039

Normen:
AufenthG § 53 Nr. 1, 2
AufenthG § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 4,S. 2 - 4

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt. I. Der Kläger, ein im Jahr **** geborener [...]
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