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VGH Bayern - Entscheidung vom 05.11.2012

22 ZB 11.2689

Normen:
Art. 2 Abs. 1 WRV
Art. 2 Abs. 2 WRV
Art. 4 Abs. 1 GG
Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
Nr. 6.1 Buchst. c der TA Lärm
Nr. 3.2.2 Buchst. d der TA Lärm
§ 5 BauNVO;
§ 34 Abs. 2 BauGB;
§ 22 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BImSchG;
BauNVO § 5
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 4 Abs. 1
BauGB § 34 Abs. 2
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
TA Lärm Nr. 3.2.2 Buchst. d

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 11.250 Euro festgesetzt. I. Der Kläger ist [...]
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