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VGH Bayern - Entscheidung vom 17.07.2012

9 BV 10.809

Normen:
Art. 48 Abs. 3 BayVwVfG
Art. 48 Abs. 2 Satz 3 BayVwVfG
§ 10, § 22a Fleischhygienegesetz (FlHG)
§ 1, § 2, § 3 Nr. 3 BSE-UntersuchungsV
Art. 48 Abs. 3 BayVwVfG, Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AGFlHG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AVFlHG
§ 2 , § 4 TierseuchenerregerV
BayVwVfG Art. 48 Abs. 3

I. Die Beklagte wird in Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 17. Mai 2004 verpflichtet, gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 4 BayVwVfG den infolge der Rücknahme der Tauglichkeitserklärungen mit Bescheid vom [...]
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