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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 06.03.2012

A 11 S 3070/11

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 7
AufenthG § 60 Abs. 2
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
EMRK Art. 3
VwGO § 128
RL 2004/83/EG Art. 15b
RL 2004/83/EG Art. 15c

Fundstellen:
ZAR 2012, 165

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. September 2011 - A 8 K 878/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet wird, bei dem Kläger das [...]
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