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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 04.04.2012

8 S 1300/09

Normen:
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB § 215 Abs. 1 Satz 1
BauGB § 215 Abs. 2
BGB § 133
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2
BauGB § 214 Abs. 3 S. 2
BauGB § 215 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BauR 2013, 56

Der Bebauungsplan 'Wiedholz-Teiländerung und Erweiterung' der Stadt Überlingen vom 13. Mai 2009 wird für unwirksam erklärt, soweit er Festsetzungen für das 'Quartier 3' trifft. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des [...]
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