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VG Stuttgart - Entscheidung vom 10.10.2012

4 K 3007/12

Normen:
LNRSchG § 7 Abs. 1 S. 1
LNRSchG § 7 Abs. 1 S. 2
LNRSchG § 7 Abs. 2 Nr.1

Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt. Der Antrag, mit dem die Antragstellerin, die mit Gaststättenerlaubnis der [...]
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