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VG Stuttgart - Entscheidung vom 05.07.2012

11 K 732/12

Normen:
LVwVfG § 37 Abs. 1
AufenthG § 47

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 02.03.2012 gegen Ziffer 1 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 10.02.2012 i.d.F. des Ergänzungsbescheids vom 11.05.2012 wird wiederhergestellt und im [...]
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