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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 21.11.2012

4 K 1609/11

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1, 2, 3, 4, 5
GG Art. 6
EMRK Art. 8
StGB § 57

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Kläger wendet sich gegen die Befristung der Sperrwirkung seiner Ausweisung. Der Kläger ist nach Aktenlage sowohl kroatischer als auch [...]
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