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VG Freiburg - Entscheidung vom 21.08.2012

5 K 529/11

Normen:
BauGB § 30 Abs. 1
BauNVO § 15 Abs. 1

Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die Kläger wenden sich gegen die Anlage eines 'Parks der Sinne' zum 'Anfassen, Erleben und Staunen' in einem öffentlichen [...]
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