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SchlHOLG - Entscheidung vom 06.01.2012

4 W 49/11

Normen:
§ 269 ZPO

Die sofortige Beschwerde des Klägers wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 8.000,00 festgesetzt. Die nach den §§ 269 Abs. 5 , 567 ff ZPO [...]
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