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SchlHOLG - Entscheidung vom 12.06.2012

1 Ws 203/12 (113/12)

Normen:
StPO § 172 Abs. 3

Der Antrag wird als unzulässig verworfen. Der Antrag ist unzulässig, weil er nicht der gesetzlichen Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO genügt. Danach muss ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung die [...]
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