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OVG Sachsen - Entscheidung vom 24.01.2012

2 A 200/10

Normen:
§ 32 BeamtVG
§ 103 Abs. 4 Satz 3 SächsBG
BeamtVG § 32 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 488

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5. März 2009 - 11 K 800/06 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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