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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 27.04.2012

4 M 75/12

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Einwand der Antragstellerin, die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs seien nicht als offen anzusehen, weil ihr aus dem unverändert [...]
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