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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.04.2012

12 B 463/12

Normen:
VwGO § 82 Abs. 1 S. 1 analog

Der Rechtsbehelf wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen. Das vorliegende - gegen einen anderen Rechtsträger und auf eine andere Leistung als im Verfahren 12 E 239/12 gerichtete und deshalb [...]
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