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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 03.05.2012

13 E 425/12

Normen:
GlüStV § 4 Abs. 4
GlüStV § 5 Abs. 3
GG Art. 103 Abs. 1

Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats vom 20. April 2012 (13 E 64/12) werden auf Kosten der Vollstreckungsschuldnerin zurückgewiesen. Die Anhörungsrüge, die einen unanfechtbaren [...]
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