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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 05.11.2012

6 E 337/12

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Da ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die begehrte Heraufsetzung des Streitwertes weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, ist die Beschwerde im Wege der Auslegung [...]
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