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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.02.2012

15 A 398/11

Normen:
KAG NRW § 8 Abs. 2

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungszulassungs- und des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die [...]
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