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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 01.03.2012

6 A 3123/08

Normen:
LBG NRW § 78a Abs. 1 S. 2

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 einen Freizeitausgleich im Umfang von [...]
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