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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.08.2012

11 A 2190/10

Normen:
StrWG NRW § 22 S. 1
StrWG NRW § 60 Abs. 1

Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 23. September 2008 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig [...]
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