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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.08.2012

18 B 169/12

Normen:
ARB 1/80 Art. 7 Satz 1
AufenthG § 6 Abs. 3
AufenthG § 34 Abs. 1
ARB Art. 7 S. 1 1/80

Der angegriffene Beschluss wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 2557/11 (VG Münster) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 27. Oktober 2011 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die [...]
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