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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 04.05.2012

2 D 11/11.NE

Normen:
BauGB § 12 Abs. 4
BauGB § 12 Abs. 6 S. 1

Fundstellen:
BauR 2012, 1357

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Ost 367 'W.---weg ' der Stadt S. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten [...]
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