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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 08.05.2012

12 A 687/11

Normen:
BAföG § 7 Abs. 1 Buchst. a) analog
BAföG § 7 Abs. 2

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die [...]
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