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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.06.2012

6 B 522/12

Normen:
VwGO § 132 Abs. 2
LBG NRW § 32 Abs. 1 S. 1, 2
LBG NRW § 115 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 735

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf bis 30.000 Euro festgesetzt. Der Antrag, den Antragsgegner zu verpflichten, den Antragsteller über den 30. April [...]
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