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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 31.08.2012

10 D 84/11.NE

Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 5, 15
LG § 29 Abs. 3 S. 1 NRW

Fundstellen:
BauR 2013, 195

Der Bebauungsplan Nr. H 571 der Stadt T. ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung [...]
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