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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 30.01.2012

3 E 1364/11

Normen:
BeamtVG § 19 Abs. 1 S. 1
BeamtVG § 28 S. 1, 2
ZPO § 114 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 691

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten des beklagten Landes werden nicht erstattet. Die Beschwerde, über die im Einverständnis mit den [...]
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