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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 07.08.2012

2 OA 334/12

Normen:
GKG § 52 Abs. 2

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Festsetzung des Streitwertes für das Klageverfahren in Höhe von 5.000 EUR auf der Grundlage des § 52 Abs. 2 GKG ist zwar zulässig (dazu 1.), in der Sache aber erfolglos (dazu 2.). [...]
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