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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 06.03.2012

4 LB 290/09

Normen:
RGebStV § 2 Abs. 2 S. 1
RGebStV § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
RGebStV § 5 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
DÖV 2012, 487
ZUM-RD 2012, 567

I. Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren. Die Klägerin betrieb von 1994 bis Ende 2006 in B. einen Friseursalon im Erdgeschoss eines Gebäudes, in dem sich auch die Wohnung der Klägerin [...]
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