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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 20.03.2012

4 Ws 276/11

Normen:
StPO § 359 Nr. 5
StPO § 261

Fundstellen:
NStZ-RR 2012, 290
wistra 2012, 395

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 22. November 2011 wird als unbegründet v e r w o r f e n . Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels. I. 1. [...]
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