1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 18.05.2011, Az. 2 O 8329/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 2 Halbsatz 2 des Tenors dieses Endurteils wie folgt [...]
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