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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 07.03.2012

11 W 2380/11

Normen:
EGBGB Art. 47 Abs. 1
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I. Die Beschwerde der Stadt N...... - Standesamtsaufsicht - gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 21. November 2011 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. III. Der Geschäftswert des [...]
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